Zivilklage gegen die Gemeinde Neu Wulmstorf
Die Reihenhausbewohner im Postweg und im Lönsweg haben mit dem Kauf ihrer Immobile in den 1970er Jahren auch ein Anrecht auf einen Stellplatz mit erworben. Für jedes Reihenhaus musste ein Kfz.-Stellplatz geschaffen werden. Auf diesen Stellplätzen entstanden im späteren Verlauf mit Zustimmung des Gemeinderates Garagen.
Diese Stellplatzgrundstücke mussten vom Verpächter kostenfrei an die Gemeinde übertragen werden. Die Bedingung im Erschließungsvertrag ist, dass die Stellplätze weiterhin für die Bewohnenden zur Verfügung stehen müssen.
Die Gemeinde hat es versäumt, diese Bedingung im Grundbuch für die Betroffenen einzutragen. Hierzu war und ist sie noch immer verpflichtet. Selbst der aktuell gestellte Antrag auf Eintragung dieser Baulast wurde abgelehnt. Jetzt nutzt die Gemeinde dieses Versäumnis aus, um für den Verkauf dieser Grundstücke den marktüblichen Kaufpreis zu verlangen. Pro Garage und Stellplatz werden rund 5.000,00 € Kaufpreis verlangt. Wohlgemerkt, die Betroffenen zahlen immer noch Erbpachtzinsen, auch für die an die Gemeinde übertragenen Grundstücksteile.
Die betroffenen Anwohner haben vergeblich versucht, eine einvernehmliche Lösung mit der Gemeinde zu finden. Nein, unser Bürgermeister und die Verwaltung wollen diese Grundstücke verkaufen.
"Die Gemeinde ist Grundstückseigentümerin und kann damit machen, was sie will!" Das war die öffentliche Erklärung von Herrn Saunus anlässlich der Bürgerfragestunde im Juni 2026 gegenüber den Betroffenen.
Gegen diesen Verkauf wehren sich die Betroffenen und haben beim Landgericht Stade unter dem Aktenzeichen 1 O 71/26 eine Zivilklage gegen die Gemeinde Neu Wulmstorf eingereicht. Diese haben wir im Anschluss für Sie hier eingefügt.



























